Rechtsprechung
VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 23 Abs 1 SGB 8, § 48 SGB 10, § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
Einstellung von Geldleistungen an eine Tagespflegeperson; Dauerverwaltungsakt; aufschiebende Wirkung des Widerspruchs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Einstellung einer durch Dauerverwaltungsakt gewährten laufenden Förderung einer Kindertagespflege; Folgen der Missachtung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Einstellung von Tagespflegeleistungen durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Dauerverwaltungsakt; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Leistungseinstellung; …
Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).Im Unterschied zur Sozialhilfe ist Jugendhilfe keine nachrangige Hilfe, die lediglich in einer gegenwärtigen Notlage im notwendigen Umfang gewährt wird (VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).
- BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93
Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung
Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ-RR 1996, 446) zur sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe (s. §§ 53 ff. SGB XII) sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach § 48 SGB X zu beurteilen, wenn die Eingliederungshilfe nicht zeitabschnittsweise, sondern für eine gewisse Zeit in Zukunft und damit auf eine gewisse Dauer gewährt wird. - VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09
Erstattungsanspruch von Aufwendungen zur Alterssicherung i.R.d. Kindertagespflege …
Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
Ungeachtet dessen begründet § 23 SGB VIII in der seit dem 01. Januar 2009 geltenden Fassung ein subjektives Recht für Tagespflegepersonen (ausführlich dazu s. VG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 2010 - 15 A 162/09 -, juris). - VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
Es gibt nach Auffassung der Kammer keinen Anlass, diesen für das Sozialhilferecht aufgestellten Rechtsgrundsatz nicht auch im Jugendhilferecht anzuwenden (s. auch VG Aachen, Beschluss vom 21. September 2006 - 2 L 449/06 -, juris zur Bewilligung von Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII), zumal die hier streitbefangene Bewilligung nicht zwingend nur zeitabschnittsweise erfolgen muss.
- VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12
Faktischer Vollzug: Einstweilige Anordnung gegen Einstellung einer …
In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreibt (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob § 80 Abs. 5 Satz 1 analog oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden ist(…Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rdnr. 356 mit einer Zusammenstellung aller zu diesem Problem vertretenen Auffassungen; vgl. auch VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Aachen, Beschluss vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 - a.A., allerdings ohne sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2011 -AN 14 E 11.00627 - jeweils zitiert nach juris).Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen.(VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).
- VG Bayreuth, 07.04.2022 - B 10 E 22.278
Faktischer Vollzug trotz aufschiebender Wirkung einer Klage, Rechtsgrundlage für …
Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (vgl. VG Neustadt/W., B.v. 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW; VG Göttingen, U.v. 28.01.2004 - 2 A 2047/02 - beide juris).