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   VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW   

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https://dejure.org/2010,25955
VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW (https://dejure.org/2010,25955)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW (https://dejure.org/2010,25955)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. April 2010 - 4 L 357/10.NW (https://dejure.org/2010,25955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 1 SGB 8, § 48 SGB 10, § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Einstellung von Geldleistungen an eine Tagespflegeperson; Dauerverwaltungsakt; aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Einstellung einer durch Dauerverwaltungsakt gewährten laufenden Förderung einer Kindertagespflege; Folgen der Missachtung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Einstellung von Tagespflegeleistungen durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02

    Dauerverwaltungsakt; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Leistungseinstellung;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
    Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).

    Im Unterschied zur Sozialhilfe ist Jugendhilfe keine nachrangige Hilfe, die lediglich in einer gegenwärtigen Notlage im notwendigen Umfang gewährt wird (VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ-RR 1996, 446) zur sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe (s. §§ 53 ff. SGB XII) sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach § 48 SGB X zu beurteilen, wenn die Eingliederungshilfe nicht zeitabschnittsweise, sondern für eine gewisse Zeit in Zukunft und damit auf eine gewisse Dauer gewährt wird.
  • VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen zur Alterssicherung i.R.d. Kindertagespflege

    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
    Ungeachtet dessen begründet § 23 SGB VIII in der seit dem 01. Januar 2009 geltenden Fassung ein subjektives Recht für Tagespflegepersonen (ausführlich dazu s. VG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 2010 - 15 A 162/09 -, juris).
  • VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Auszug aus VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10
    Es gibt nach Auffassung der Kammer keinen Anlass, diesen für das Sozialhilferecht aufgestellten Rechtsgrundsatz nicht auch im Jugendhilferecht anzuwenden (s. auch VG Aachen, Beschluss vom 21. September 2006 - 2 L 449/06 -, juris zur Bewilligung von Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII), zumal die hier streitbefangene Bewilligung nicht zwingend nur zeitabschnittsweise erfolgen muss.
  • VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12

    Faktischer Vollzug: Einstweilige Anordnung gegen Einstellung einer

    In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreibt (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob § 80 Abs. 5 Satz 1 analog oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden ist(Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rdnr. 356 mit einer Zusammenstellung aller zu diesem Problem vertretenen Auffassungen; vgl. auch VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Aachen, Beschluss vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 - a.A., allerdings ohne sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2011 -AN 14 E 11.00627 - jeweils zitiert nach juris).

    Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen.(VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).

  • VG Bayreuth, 07.04.2022 - B 10 E 22.278

    Faktischer Vollzug trotz aufschiebender Wirkung einer Klage, Rechtsgrundlage für

    Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen (vgl. VG Neustadt/W., B.v. 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW; VG Göttingen, U.v. 28.01.2004 - 2 A 2047/02 - beide juris).
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